Studiengänge und Module
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Hinweis
Schauen Sie sich bitte unten die grün gekennzeichneten Module und Modulelemente an.
Die Philosophie David Humes (Gruppe 1: 084643, Gruppe 2: 084608)
Studiengänge
82_079_14
[WiSe 14/15 bis SoSe 20]
1-Fach Bachelor Informatik, WP Philosophie (PO 14)Studierende des 1-Fach-Bachelors Informatik können ein Wahlpflicht-Modul Philosophie studieren. Infobroschüre S. 98-100. Es existiert eine POS-Abbildung.
Studierende des 1-Fach-Bachelor-Studiengangs der Informatik können Philosophie als Nebenfach wählen. Sie belegen die vier folgenden Module: M (Metaphysik und Erkenntnistheorie), W (Wissenschaftstheorie), E (Ethik) und P (Politische Philosophie und Sozialphilosophie). In jedem Modul werden verschiedene Veranstaltungen angeboten, unter denen die Studierenden wählen. Die in den Modulen angebotenen Vorlesungen zu E und P werden jeweils nur einmal im Studienjahr angeboten (E in der Regel im Sommersemester, P im Wintersemester), Seminare finden in jedem Semester statt. In den Modulen W und M besteht die Möglichkeit, in jedem Semester Vorlesungen bzw. Grundkurse und Seminare zu besuchen. Die Module erstrecken sich über zwei Semester, können aber, wenn das Veranstaltungsangebot es zulässt, auch in einem Semester absolviert werden. Die Veranstaltungen im Nebenfach Philosophie werden über QIS-POS angemeldet und verwaltet.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
Die Studierenden wählen entweder M1 oder M2.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
Veranstaltungen werden zum Teil vom „Zentrum für Wissenschaftstheorie“ angeboten.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
Die Studierenden wählen zwischen E2 und E4. Eingeschränkte Wahlpflicht: Die Kombination von E4 und E5 ist nicht zulässig.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.
P = Pflicht
WP = Wahlpflicht.
TN: Teilnahme, StL: Studienleistung, PrL: Prüfungsleistung (1) Im Studium werden zum Abschluss hin Leistungspunkte gesammelt. Sie werden durch TN, StL oder PrL erarbeitet. (2) Die Teilnahme besteht in der bloßen Anwesenheit. Für diese Leistung kann festgelegt sein, dass die physische Anwesenheit in den Sitzungen bspw. einer Lehrveranstaltung Pflicht ist. Veranstaltungen dieser Art sind in der Studienordnung explizit ausgewiesen. Die TN wird kann weder bestanden noch benotet werden. Mit der Teilnahme sind keine weiteren Studienleistungen (Klausur, Referat, Protokoll, ...) verbunden. Ggf. kann die Bescheinigung der TN verweigert werden, wenn Anwesenheitspflicht besteht und ein Studierender mehr als zwei Mal unentschuldigt fehlt. (2) Studienleistungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen und müssen bestanden werden. Sie können zusätzlich benotet werden. Sie bestehen in Klausuren, Referaten, Protokollen, ..., die im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert werden. (3) Prüfungsleistungen müssen bestanden und benotet werden. Die studienordnung regelt, worin sie bestehen. Über die Modulnote gehen PrL mit in die Fachnote ein. Prüfungsleistungen können Modulprüfungen (MP, MAP) oder Modulteilprüfungen (MTP) sein. Dieser Unterschied betrifft ihre Zuordnung im Modul.
MP: Modulprüfungen, MTP: Modulteilprüfung, MAP: Modulabschlussprüfung. (1) Modul- und Modulteilprüfungen unterscheiden sich durch den zu prüfenden Kompetenzbereich. Eine Modulprüfung bezieht sich auf das Kompetenzprofil des ganzen Moduls, Modulteilprüfungen auf das eines Modulteils. (2) Der Unterschied zwischen Modulprüfungen und Modulabschlussprüfungen besteht entweder im gesonderten Anmeldeverfahren zur MAP oder darin, dass eine MAP erst am Ende des Moduls (also nach Bestehen aller anderen Studien- oder Prüfungsleistungen) angemeldet werden kann. (3) Worin die Prüfung jeweils besteht, regelt die Prüfungsordnung bzw. die Modulbeschreibung in einer PO. In der Regel gibt es mündliche oder schriftliche Prüfungen, aber auch Praktika usw. Es kann mündlich Gruppen oder Einzelprüfungen geben. Schriftlich kann es Klausuren unterschiedlicher Länge oder Hausarbeiten, Essays usw. geben. Diese Dinge werden ggf. in Rahmenordnungen zu Abschlüssen, in fachspezischen Anhängen zu Fächern mit Studiengängen für diesen Abschluss und dort insbesondere in den Modulbeschreibungen geregelt. (4) Zumeist ist mit einer gewissen Variabilität und einer großen Offenheit festgelegt, wie Prüfungs- oder Studienleistungen erbracht werden können (Klausur, Referat, Essay, Hausarbeit, Kolloquium ...). In der Regel werden dann in der PO nur Vorschläge gemacht ("bspw. ..."), die mögliche Prüfungsleistungen illustrieren sollen. Die Lehrenden können dann ggf. im Einvernehmen mit den Studierenden die Prüfungsleistungen spezifizieren.